POL-LB: Polizeipräsidium Ludwigsburg: Tuning, Posing, Kraftfahrzeugrennen - Einblick in die Arbeit des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

Polizeimeldung - Polizeipräsidium Pforzheim Blaulicht-News Zugriffe: 9

Polizeipräsidium Ludwigsburg

aria-hidden="true" data-icon="𝕏"/>

Ludwigsburg (ots)

Jedes Jahr im Frühjahr locken Sonnenschein und milde Temperaturen auch zahlreiche Auto- und Motorradfans mit ihren sportlichen Fahrzeugen auf die Straßen. Am ersten März oder ersten April beginnen viele Saisonkennzeichen, und schon seit Jahren gilt der Karfreitag, in entsprechenden Szenen auch als "Car-Friday" bekannt, als inoffizieller Startschuss in die Saison. Um hier von Anfang an Flagge zu zeigen und darauf zu achten, dass alles geordnet abläuft, führen speziell qualifizierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg regelmäßig entsprechende Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Eine Kontrollaktion in der sogenannten "Posing-/ Tuning-/ Eventszene" (kurz PTE) fand beispielsweise im Rahmen des Fahndungs- und Sicherheitstags am 27. März 2026 mit Beteiligung der Presse in Böblingen statt (Pressemitteilung zum Fahndungs- und Sicherheitstag: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6246629). In den Monaten April und Mai steht zudem auch Zweiräder im Fokus der Kontrollkräfte, wobei dies nicht nur Motorräder, sondern beispielsweise auch Fahrräder, Pedelecs und e-Scooter betrifft.

Am 3. April 2026 (dem diesjährigen "Car-Friday") wurden ebenfalls mobile Kontrollen mit Schwerpunkt "PTE" in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen durchgeführt. Ziel dabei war es nicht, autobegeisterten Menschen den Spaß an ihren Fahrzeugen zu verderben, sondern die schwarzen Schafe zu identifizieren, die sich beispielsweise durch illegales Tuning oder ihr Fahrverhalten über Recht und Gesetz hinwegsetzen und damit auch die Sicherheit anderer gefährden. Bei dem Einsatz am Karfreitag wurden insgesamt 75 Fahrzeuge und 87 Personen einer Kontrolle unterzogen. Auch wenn dabei mehrheitlich keine Beanstandungen festzustellen waren, gab es dennoch viel zu tun für die Kontrollkräfte. So wurden beispielsweise 16 Fahrzeuge festgestellt, die illegal technisch verändert wurden, so dass keine Betriebserlaubnis mehr vorlag. In sechs Fällen waren die Veränderungen und Mängel so gravierend, dass eine Weiterfahrt mit den Fahrzeugen untersagt werden musste. Neben solchen Tuning-spezifischen Verstößen wurden auch weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Drei Fahrer waren beispielsweise ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Drei Fahrer waren auf der Autobahn um mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell, so dass sie nun ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot erwartet. Weitere Verstöße waren zum Beispiel Unterschreitungen des Sicherheitsabstands, unerlaubtes Rechtsüberholen, ein Rotlichtverstoß, nicht eingehaltene Rettungsgassen oder Nutzung des Standstreifens.

In Gesprächen und Presseanfragen wird immer wieder deutlich, dass unterschiedliche Begriffe ohne genauere Differenzierung verwendet werden. So werden "Raser" häufig mit "Tunern" gleichgesetzt und jeder, der ein Fahrzeug mit sportlicher Optik fährt, gilt als "Poser". Aus polizeilicher Sicht wird das der Sache (und vor allem den dahinter stehenden Menschen) nicht gerecht. Vielmehr sollte genauer differenziert werden, um verschiedene Erscheinungen besser einordnen zu können.

Unter "Tuning" versteht die Polizei zum Beispiel die Vornahme von optischen oder technischen Veränderungen an Fahrzeugen, um diese individueller oder sportlicher erscheinen zu lassen. Wer sich dabei an die geltenden Vorschriften hält, hat nichts zu befürchten. Illegal werden Tuningmaßnahmen nur dann, wenn dadurch die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erlischt, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, Lärmemissionen die Grenzwerte überschreiten oder überhohe Schadstoffwerte die Umwelt belasten. Bei Weitem nicht jeder Kfz-Umbau ist also verboten, aber nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch zulässig.

Sich mit Gleichgesinnten zu treffen und das eigene Fahrzeug zu präsentieren, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wenn allerdings durch übertriebenes Beschleunigen, durchdrehende Reifen oder lautes Aufheulenlassen des Motors die Aufmerksamkeit anderer erregt werden soll, wird das als "Posing" bezeichnet. Beim Posing werden rechtliche Grenzen überschritten und teilweise auch andere Personen gefährdet. Die Polizei schreitet hier konsequent ein, um derartige Verhaltensweisen abzustellen und im Gegenzug allen anderen zu ermöglichen, ihrer Fahrzeugleidenschaft ungestört zu frönen. Alleine im ersten Quartal 2026 (und damit noch vor dem inoffiziellen Saisonauftakt am "Car-Friday") wurden beispielsweise in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen insgesamt über 40 Fahrzeugführende zur Anzeige gebracht, die mit ihren Boliden Kreise mit Reifenabrieb auf der Fahrbahn hinterlassen haben (sogenannten "Donuts") oder mit durchdrehenden Reifen und lautem Aufheulen des Motors unnötigen Lärm verursachten. Dabei handelt es sich nur um das Hellfeld, also um die Fälle, in denen eine verantwortliche Person von der Polizei angetroffen werden konnte. Das Dunkelfeld dürfte dem gegenüber aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher sein.

Ein extrem gefährliches Phänomen sind verbotene Kraftfahrzeugrennen, die im Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz des öffentlichen Straßenverkehrs und damit aller Verkehrsteilnehmenden. Dabei ist der Begriff des Kraftfahrzeugrennens leicht missverständlich, denn gemeint sind nicht nur "klassische" Rennen mehrerer Fahrzeuge gegeneinander. Vielmehr kann der Tatbestand auch verwirklicht werden, wenn einzelne Personen mit ihren Fahrzeugen grob verkehrswidrig und viel zu schnell fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Ebenfalls erfasst sind Fluchten vor der Polizei, um sich beispielsweise einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Wie gefährlich derartige Verhaltensweisen sein können, zeigt auf tragische Weise der Ausgang eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens am 20. März 2025 in Ludwigsburg. Zwei junge Frauen verloren dort ihr Leben, als sie mit einem an einem Kraftfahrzeugrennen beteiligten Fahrzeug kollidierten. Am gestrigen Dienstag (07.04.2026) wurden die für das Autorennen verantwortlichen Fahrer in erster Instanz wegen Mordes bzw. versuchten Mordes verurteilt. Auch wenn derart schwere Unfallfolgen die Ausnahme sind, so zeigt ein Blick in die Statistik dennoch eine zunehmende Tendenz der Fallzahlen. Während im Jahr 2020 beim Polizeipräsidium Ludwigsburg insgesamt 21 verbotene Kraftfahrzeugrennen zur Anzeige gebracht wurden (BB: 9, LB: 12), waren es im Jahr 2025 mit 50 Fällen bereits mehr als doppelt so viele (BB: 27, LB: 23). Für das aktuelle Jahr zeichnet sich bislang keine Entspannung ab: 16 verbotene Rennen wurden seit Jahresbeginn registriert (BB: 6, LB: 10), davon alleine 5 Fälle seit dem 1. April 2026 (BB: 2, LB: 3). Beim überwiegenden Teil der festgestellten Kraftfahrzeugrennen handelte es sich um Verfolgungsfahrten mit der Polizei, um sich einer Kontrolle zu unterziehen, beispielsweise wegen fehlender Fahrerlaubnis, dem Einfluss von Alkohol oder zur Verdeckung anderer Straftaten. Bei der teilweise halsbrecherischen Fahrweise ist es oft dem Zufall überlassen, ob es zu einem Verkehrsunfall kommt oder nicht. Derartiges Fahrverhalten gefährdet die Öffentlichkeit in besonderem Maße, so dass die Polizei alles daransetzt, die Fahrten zu stoppen und die jeweiligen Fahrenden zur Verantwortung zu ziehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-8777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ludwigsburg, übermittelt durch news aktuell

Pressemeldung Original Link:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6251644

Pin It