Grillhütte Forst Infografik

Grillhütte Forst: Nutzung, Ausstattung und Mietbedingungen

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Die Grillhütte in Forst bietet Platz für bis zu 150 Personen und kann von Mai bis September angemietet werden.


Die Grillhütte der Gemeinde Forst wurde im Jahr 1975 ausschließlich von Mitgliedern Forster Vereine errichtet. Sie befindet sich im Wald und dient als Veranstaltungsort für öffentliche und private Feste.

Die Anlage verfügt über eine überdachte Fläche von 240 Quadratmetern und bietet Platz für bis zu 150 Personen. Zur Ausstattung gehören eine Feuerstelle, ein Gaucho-Grill sowie Toiletten.

In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Tier- und Vogelpark sowie ein großzügig angelegter Waldspielplatz.

Die Grillhütte kann über das Bürgerbüro der Gemeinde Forst angemietet werden. Die Nutzung ist auf die Monate Mai bis September beschränkt. Eine Buchung erfolgt jeweils von 10 Uhr bis 10 Uhr des folgenden Tages.

Die Nutzung der Feuerstelle und des Gaucho-Grills ist nur mit Genehmigung des Bürgermeisteramtes erlaubt.

Der Mietpreis beträgt 100 Euro pro Tag. Bei Rücktritt von einer bestätigten Buchung bis sieben Tage vor dem Termin wird ein Verwaltungsaufwand von 10 Euro berechnet.

Die Nutzung unterliegt bestimmten Auflagen. Der Betrieb von Lautsprechern und Verstärkeranlagen ist untersagt. Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.

Zur Mietsache gehören der überdachte Vorplatz, die Teeküche mit Toiletten, die Feuerstelle sowie das umliegende Grundstück.

Keine Gewähr auf Preisangaben.

 


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FAQ: Wichtige Fragen zur Grillhütte in Forst

Wann wurde die Grillhütte gebaut?
Die Grillhütte wurde im Jahr 1975 errichtet.

Wie viele Personen finden Platz?
Die Grillhütte bietet Platz für bis zu 150 Personen.

Wie groß ist die überdachte Fläche?
Die überdachte Fläche beträgt 240 Quadratmeter.

Wann kann die Grillhütte gemietet werden?
Die Vermietung erfolgt in den Monaten Mai bis September.

Was kostet die Miete?
Die Miete beträgt 100 Euro pro Tag.

Welche Regeln gelten vor Ort?
Lautsprecher sind verboten und ab 22.00 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden.

 

 

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