Aufstallungspflicht im nördlichen Enzkreis wegen Geflügelpest

Aufstallungspflicht im nördlichen Enzkreis wegen Geflügelpest - FAQ – Geflügelpest im Enzkreis

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FAQ – Geflügelpest im Enzkreis

Was ist der Grund für die Aufstallungspflicht?
Mehrere Wildvögel im nördlichen Enzkreis wurden positiv auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet.

Welche Gebiete sind betroffen?
Die Regelung gilt in den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars.

Ab wann und wie lange gilt die Maßnahme?
Die Aufstallungspflicht gilt ab sofort und ist zunächst bis zum 12. Februar befristet.

Sind Hausgeflügelbestände bereits infiziert?
Nein. Nach Angaben des Landratsamts gibt es bislang keine bestätigten Fälle in Hausgeflügelhaltungen im Enzkreis.

Was ist beim Auffinden toter Wildvögel zu tun?
Die Tiere dürfen nicht berührt werden. Verdächtige Funde sollen mit genauer Ortsangabe dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

 

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