Ein Behindertentestament ist eine spezielle testamentarische Gestaltung, die sicherstellt, dass ein Kind mit Behinderung erben kann, ohne dass sein Anspruch auf Sozial- oder Eingliederungshilfe gefährdet wird.
Da Sozialleistungen einkommens- und vermögensabhängig sind, könnte ein ungeplantes Erbe dazu führen, dass Leistungen gekürzt werden. Das Behindertentestament verhindert dies und ermöglicht zusätzliche individuelle Unterstützung.
Empfohlen wird eine Person, die nicht zugleich als gesetzliche Betreuung fungiert, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die Rolle sollte unabhängig und vertrauenswürdig besetzt werden.
Neben der Vermögensverteilung sollten konkrete Hinweise enthalten sein, wofür das Erbe verwendet werden darf – etwa für Freizeitinteressen, Reisen oder besondere Bedürfnisse des Kindes.
Viele Eltern suchen nach rechtlicher Sicherheit, um ihre Kinder langfristig gut abzusichern. Der Infoabend bot Antworten, Orientierung und Zugang zu Fachstellen.
PM ENZ