Die Gemeinde Gemmrigheim hat die Benutzungsordnung ihrer Slipanlage überarbeitet und klare Vorgaben für Nutzung und Parken festgelegt.
Die Nutzung der Slipanlage am Neckar in Gemmrigheim hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Hintergrund ist das wachsende Interesse am Freizeitsport auf dem Neckar. Aktivitäten wie Kanu-, Schlauch- und Motorbootfahren sowie Stand-up-Paddling werden verstärkt genutzt. Insbesondere an warmen Sommerwochenenden steigt die Zahl der Besucher im Bereich der Anlage.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung vor zwei Jahren die Benutzungsordnung aus dem Jahr 2013 überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Die Anlage ist vorrangig für das Ein- und Ausbringen des Feuerwehrbootes der Freiwilligen Feuerwehr Gemmrigheim vorgesehen.
Ein neu eingeführter Paragraph zur Nutzung regelt verbindliche Vorgaben. Die Gemeinde kann Verstöße gegen die Benutzungsordnung ahnden und die private Nutzung der Anlage jederzeit und ohne Angabe von Gründen untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Einsatz des Feuerwehrbootes beeinträchtigt ist.
Die Nutzung der Slipanlage bleibt weiterhin kostenfrei. Die Gemeinde behält sich jedoch vor, diese Regelung jederzeit zu ändern.
Für den Bereich der Anlage gelten zudem klare Parkvorschriften. Das Abstellen von Fahrzeugen, Bootsanhängern und Zubehör innerhalb der Anlage sowie in deren Zufahrt ist untersagt. Dies wird durch das Verkehrszeichen VZ 283-10 geregelt. Auch auf angrenzenden Zufahrtsstrecken ohne Beschilderung gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere § 12 StVO.
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