Geflügelpest in Karlsruhe

Geflügelpest in Karlsruhe - Geflügelpest Karlsruhe: Aufstallungspflicht ab 14. November 2025

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Aufstallungspflicht ab 14. November 2025

Seit 14. November gilt per Allgemeinverfügung eine teils verpflichtende Aufstallung von Geflügel. Betroffen sind insbesondere Gebiete vom Rhein bis zur B36 sowie Geflügelhaltungen im Tiefgestade des Stadtteils Neureut.
Die Aufstallung kann erfolgen durch:

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite der städtischen Website unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.