Naturmonitoring: Tier- und Pflanzenkartierung bis November 2026

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Im Auftrag der LUBW werden von März bis Ende November 2026 Stichprobenerfassungen von Tier- und Pflanzenarten durchgeführt. Ziel ist die langfristige Bewertung von Biotopen und Artenbeständen.


Im Zeitraum von März bis Ende November 2026 werden in der Gemeinde Tier- und Pflanzenarten erfasst. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Die Kartierungen erfolgen nicht flächendeckend. Untersucht werden ausgewählte Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde. Ziel der Erhebungen ist es, langfristig die Qualität von Biotopen sowie das Vorkommen und die Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Ergebnisse der Stichproben werden auf Landes- und teilweise auch auf Bundesebene hochgerechnet. Dadurch sollen Aussagen über langfristige Entwicklungen von Artenbeständen und Lebensräumen ermöglicht werden.

Die Untersuchungen sind Teil verschiedener Monitoringprogramme. Hintergrund ist die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Demnach müssen regelmäßig Monitoringprogramme zur Überwachung des Erhaltungszustands bestimmter Arten durchgeführt und an die Europäische Union berichtet werden.

Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten gehören zum bundesweiten Stichprobenmonitoring innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Anzahl und Verteilung der Stichproben wurden vom Bundesamt für Naturschutz festgelegt und teilweise durch zusätzliche Stichproben ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein.

Die Lage der Stichprobenflächen wurde per Zufallsverfahren bestimmt. Da externe Dienstleistende die Untersuchungen eigenständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 untersucht werden.

Die mit der Kartierung beauftragten Fachpersonen dürfen nach den Vorgaben des § 52 NatSchG Grundstücke grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung betreten. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich in der offenen Landschaft sowie im Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten.

Die von der LUBW beauftragten Personen führen im Gelände eine entsprechende Bescheinigung mit sich.

Die Stichprobenflächen bleiben anonym. Dadurch soll die wissenschaftliche Aussagekraft des Monitorings gewährleistet werden. Eine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder zu Bewirtschaftenden erfolgt nicht. Dauerhafte Markierungen werden ebenfalls nicht angebracht.

Der Zeitpunkt der Erfassungen richtet sich nach dem Entwicklungsstand der jeweiligen Arten oder Lebensräume und kann durch Wetterbedingungen beeinflusst werden. Eine Begleitung der Kartierungen vor Ort ist nicht möglich.

 


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