Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist generell untersagt in der Nähe von:
Krankenhäusern
Kirchen
Kinder- und Altersheimen
Tankstellen und anderen besonders brandempfindlichen Anlagen
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Geldbußen nach sich ziehen. In schweren Fällen drohen darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.