Die Landeswahlleiterin informiert über Wahl- und Briefwahlmöglichkeiten ohne Wahlbenachrichtigung.
Auch ohne erhaltene oder rechtzeitig zugestellte Wahlbenachrichtigung ist die Teilnahme an einer Wahl möglich. Darauf weist die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hin. Voraussetzung ist, dass die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen ist.
Die Stimmabgabe im Urnenwahllokal ist auch ohne Wahlbenachrichtigung zulässig. Am Wahltag genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Die Wahlberechtigung wird dann direkt im Wahllokal überprüft. Wer nicht sicher ist, welchem Wahllokal er zugeordnet ist, kann diese Information bei der Wohnortgemeinde erfragen.
Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann persönlich bei der Gemeinde gestellt werden, sofern ein Ausweisdokument vorgelegt wird. Alternativ ist eine schriftliche Beantragung möglich, etwa per E-Mail oder Telefax an die zuständige Gemeinde.
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen müssen stets der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift angegeben werden. Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als den gemeldeten Hauptwohnsitz versandt werden, ist auch diese Anschrift anzugeben. Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Dies gilt auch für nahe Angehörige.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich bei der persönlichen Beantragung im Rathaus. Dort kann die Briefwahl unmittelbar vor Ort durchgeführt und der Wahlbrief direkt abgegeben werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stimme fristgerecht eingeht.
Wer die Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchte, sollte den Antrag möglichst frühzeitig stellen. So bleibt ausreichend Zeit für den Versand der Unterlagen und die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs.
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FAQ – Wahl ohne Wahlbenachrichtigung
Kann ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden?
Ja, sofern die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Was wird im Wahllokal benötigt?
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Ist Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung möglich?
Ja, die Beantragung ist persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde möglich.
Welche Angaben sind beim Briefwahlantrag erforderlich?
Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift.
Kann die Briefwahl für eine andere Person beantragt werden?
Ja, jedoch nur mit schriftlicher Vollmacht.
7. Text für die Erstellung einer Instagram-Grafik
Erstelle eine sachliche Informationsgrafik zum Thema „Wählen ohne Wahlbenachrichtigung“. Inhalte: Urnenwahl mit Ausweis, Briefwahl ohne Benachrichtigung, persönliche Beantragung im Rathaus, notwendige Angaben beim Antrag. Symbole für Ausweis, Wahlurne, Briefwahl und Rathaus verwenden. Keine fotorealistischen Grafiken.
Designempfehlung 1: Sachlicher, moderner Look in Grün und Grau.
Designempfehlung 2: Modernes Design in Blau und Grau mit klaren Piktogrammen.
Designempfehlung 3: Sachliche Informationsgrafik mit klarer Headline und übersichtlicher Struktur.
8. Instagram-Beschreibungstext zur Grafik
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? 🗳️
Wählen ist trotzdem möglich – im Wahllokal mit Ausweis oder per Briefwahl.
Wichtig sind rechtzeitige Antragstellung und vollständige Angaben.
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9. Sprechertext für ein Nachrichten-Video
„Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Im Wahllokal reicht ein gültiger Ausweis aus. Briefwahlunterlagen lassen sich ebenfalls ohne Benachrichtigung beantragen, persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde. Wichtig ist eine frühzeitige Antragstellung, damit die Stimme rechtzeitig eingeht.“
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