FAQ: Wahlhelfer bei der Landtagswahl in Waldbronn
Für welche Wahl werden Wahlhelfer gesucht?
Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026.
Warum werden insbesondere Ersatz-Wahlhelfer benötigt?
Um kurzfristige Ausfälle am Wahltag, etwa durch Krankheit, ausgleichen zu können.
Welche Voraussetzungen gelten für Wahlhelfer?
Erforderlich sind ein Mindestalter von 16 Jahren, die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz in Waldbronn seit mindestens drei Monaten und kein Ausschluss vom Wahlrecht.
Können frühere Wahlhelfer erneut eingesetzt werden?
Ja. Auch frühere Wahlhelfer sollen ihre Daten erneut übermitteln, damit diese aktuell bleiben.
Wie ist eine Kontaktaufnahme möglich?
Die Gemeinde ist per E-Mail und telefonisch erreichbar. Eine Ansprechpartnerin steht für Fragen zur Verfügung.
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