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Warum werden Alters- und Ehejubiläen nicht mehr veröffentlicht?
Aufgrund rechtlicher Vorgaben und datenschutzrechtlicher Anforderungen dürfen diese Daten nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht werden.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Nein. Die bisherige Praxis über das Bundesmeldegesetz ist für Amtsblätter rechtlich nicht mehr zulässig.
Können Jubilare einer Veröffentlichung zustimmen?
Theoretisch ja, praktisch wäre dafür vor jeder Veröffentlichung eine erneute Einwilligung nötig. Der Aufwand ist unverhältnismäßig hoch.
Wie werden Sterbefälle gehandhabt?
Sterbefälle werden nur veröffentlicht, wenn die Angehörigen zuvor schriftlich zugestimmt haben.
Gilt das Gleiche für Geburten?
Ja. Auch Geburten werden ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern veröffentlicht.
Warum spielt das Thema Betrugsprävention eine Rolle?
Öffentliche Angaben zu Alter oder Jubiläen können gezielt für Betrugsmaschen missbraucht werden. Der Verzicht erhöht den Schutz älterer Menschen.
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