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Ludwigsburg (ots)
Eine 77-jährige Fußgängerin war am Donnerstag (05.03.2026) gegen 07:20 Uhr zu Fuß auf dem Bürgersteig des Schießrainwegs in Weil der Stadt unterwegs, wo sie von der Jahnstraße kommend in Richtung Bahnhof ging. Als sie den von rechts einmündenden Schießrainweg überqueren wollte, wurde sie von dem VW Golf eines 18-Jährigen erfasst, der dort nach links in Richtung Jahnstraße abbiegen wollte. Die Seniorin stürzte durch die Kollision mit dem VW zu Boden. Der 18-Jährige hielt sofort an und stieg aus, um der Frau zu helfen. Dabei vergaß er offenbar, die Handbremse des VW anzuziehen, so dass sich der Golf in Bewegung setzte und erneut gegen die 77-Jährige stieß. Die Fußgängerin zog sich schwere Verletzungen zu und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der 18-Jährige blieb unverletzt. Am VW Golf entstanden rund 500 Euro Sachschaden.
Kurioserweise wurden am selben Tag (Donnerstag, 05.03.2026) noch insgesamt vier weitere Unfälle beim Polizeipräsidium Ludwigsburg gemeldet, die durch nicht angezogene Handbremsen entstanden waren - wenngleich glücklicherweise ohne ähnlich schwere Unfallfolgen.
Gegen 12:20 Uhr machte sich ein nicht ausreichend gesicherter Skoda Octavia in der Weilimdorfer Straße in Gerlingen selbstständig und rollte von einem Parkplatz gegen einen vorbeifahrenden Linienbus, wobei insgesamt etwa 6.500 Euro Sachschaden entstanden.
Gegen 15:40 Uhr Stieg ein 22-Jähriger in Ditzingen aus seinem BMW aus, um etwas aus dem Kofferraum zu holen. Da er die Handbremse nicht angezogen hatte, rollte der BMW rückwärts und stieß gegen einen Suzuki Swift. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 1.000 Euro.
Circa 1.100 Euro Sachschaden entstanden gegen 17:36 Uhr in der Bissinger Straße in Tamm, wo eine Mercedes A-Klasse ohne angezogene Handbremse auf dem Parkplatz eines Supermarkts gegen einen Audi A3 prallte.
Der letzte Vorfall ereignete sich gegen 17:40 Uhr in der Sindelfinger Straße in Böblingen. Dort zog ein 67-jähriger Fahrer eines Pkw der Marke SAIC mutmaßlich die Handbremse nicht oder nicht ausreichend fest an, wodurch der Pkw auf dem abschüssigen Gelände gegen einen geparkte Peugeot rollte und etwa 2.000 Euro Sachschaden verursachte. Als der 67-Jährige dies später bemerkte, parkte er seinen Pkw zwar um, kümmerte sich jedoch nicht um die Schadensregulierung, weshalb ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erwartet.
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