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Neuenbürg (ots)
4. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim und des Polizeipräsidium Pforzheim zu Tötungsdelikt in Neuenbürg
Wie bereits am 26.02.2026, 13.03.2026 und 16.03.2026 über das Presseportal berichtet (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6224763 - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6234930 - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6236788, wurde am Morgen des 25.02.2026 ein lebloser Mann aus dem Enzkreis in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg aufgefunden. Die Gesamtumstände sprechen für ein Tötungsdelikt. Seit dieser Zeit ermittelt die Sonderkommission "Motor" gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim akribisch in dem Verfahren. Sie ging bislang hunderten Spuren nach.
Am Morgen des 01.04.2026 wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie ein Haftbefehl, welche das zuständige Amtsgericht in Pforzheim erlassen hat, vollstreckt. Sechs Durchsuchungsobjekte befanden sich in Neuenbürg und eines in Pforzheim. Ziel dieser Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohn- und Geschäftsgebäuden ist das Auffinden von Beweismittel und die Sicherung möglicher Spuren. Alle sichergestellten Gegenstände werden nun ausgewertet und kriminaltechnisch untersucht.
Bei diesen koordinierten Maßnahmen waren mehrere Dutzend Beamte des Polizeipräsidiums Pforzheim im Einsatz. Sie wurden durch Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - hat das Amtsgericht in Pforzheim einen Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Die Festnahme des Mannes erfolgte ebenfalls in den Morgenstunden durch Kräfte des Polizeipräsidium Einsatz in Neuenbürg. Noch am selben Tag wurde der dringend Tatverdächtige dem zuständigen Haftrichter des Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der 40-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, insbesondere zum Tatmotiv und dem konkreten Tatgeschehen seitens der Sonderkommission "Motor" und der Pforzheimer Staatsanwaltschaft dauern an. Zwischen dem Geschädigten und dem Tatverdächtigen bestand eine Vorbeziehung. Weitergehende Auskünfte können in dem laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht gemacht werden.
Weiterhin können Zeugen der Sonderkommission "Motor" anonym Hinweise zukommen lassen. Auf der Website der Polizei Baden-Württemberg ist die anonyme Hinweisaufnahme über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS®) eingerichtet. Weitere Einzelheiten können der zurückliegenden Pressemeldung entnommen werden (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6236788)Das Hinweisportal der Sonderkommission "Motor" kann auch direkt unter dem Link https://www.bkms-system.net/bw-soko-motoroder dem QR-Code aufgerufen werden. Es ist rund um die Uhr erreichbar. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.
Alle Zeugen können sich, neben der Möglichkeit einer anonymen Hinweisübermittlung über das BKMS jederzeit mit der Kriminalpolizei wie folgt in Verbindung setzen:Kriminaldauerdienst Pforzheim, Rufnummer 07231 186 4444Polizeipräsidium Pforzheim, E-Mailadresse:
Christian Schwab, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim
Benjamin Koch, Pressesprecher des Polizeipräsidium Pforzheim
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail:
http://www.polizei-bw.de
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