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„Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Im Wahllokal reicht ein gültiger Ausweis aus. Briefwahlunterlagen lassen sich ebenfalls ohne Benachrichtigung beantragen, persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde. Wichtig ist eine frühzeitige Antragstellung, damit die Stimme rechtzeitig eingeht.“