Ludwigsburg (ots)
Der An- und Verkauf über Online-Kleinanzeigen-Portale erfreut sich insbesondere im privaten Bereich wachsender Beliebtheit, da man nahezu jegliches Produkt erwerben bzw. anbieten kann. Was der eine nicht mehr braucht, sucht eine andere dringend. Und oft ist sogar ein Schnäppchen zu machen.
Eine 27-jährige Verkäuferin aus Herrenberg und ein 64 Jahre alter Verkäufer aus Weil im Schönbuch sahen sich jedoch am Dienstag (06.01.2026) mit den Schattenseiten des Online-Handels konfrontiert. Sie hatten ein Kinderspiel bzw. Motorradstiefel im Angebot, für die sich jemand zu interessieren schien. Schnell war man sich bezüglich des Verkaufspreises einig. Als es zur Zahlungsabwicklung kam, erhielten beide von den vermeintlichen Interessenten einen Link, den sie anklicken sollten, um dort ihre Kreditkarten- bzw. Bankdaten einzugeben. So sollte der vereinbarte Kaufbetrag vom Interessenten bzw. Käufer übermittelt werden. Vermutlich sollte der Anschein entstehen, dass die Zahlung direkt über das Online-Kleinanzeigen-Portal erfolgen würde.Die 27-Jährige wurde dann angewiesen, eine "Testzahlung" durchzuführen, die jedoch nicht ausgeführt werden würde. Sie bestätigte hierauf eine vierstellige Summe über ihr vorhandenes TAN-Verfahren. Im Anschluss wurde die Frau ein zweites Mal aufgefordert eine weiteren "Test" durchzuführen, da die Verifizierung beim ersten Mal nicht gelungen sei. Nun erkannte die 27-Jährige, dass sie einem Betrug aufgesessen war, reagierte nicht weiter auf die Anweisung und erstattete im weiteren Verlauf eine Anzeige.Ähnlich erging es dem 64-Jährigen, der ebenfalls eine Überweisung in dreistelliger Höhe mit einer Transaktionsnummer bestätigte, in dem Glauben, er würde so die Kaufsumme erhalten. Letztlich wurde jedoch auch dem Mann bewusst, dass er es mit Betrügern zu tun bekommen hatte, denn die Summe wurde seinem Konto belastet. Auch er erstattete Anzeige.
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