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Ermittlungsverfahren werden bei der Polizei in Baden-Württemberg vollständig digital geführt. Die elektronische Akte ist landesweit eingeführt.
Die Polizei in Baden-Württemberg führt Ermittlungsverfahren künftig vollständig digital. Mit dem Abschluss des landesweiten Rollouts der elektronischen Akte, kurz eAkte, werden Strafverfahren durchgehend elektronisch erstellt, bearbeitet und an die Justiz übermittelt.
Die eAkte ersetzt papiergebundene Arbeitsabläufe vollständig. Akten werden medienbruchfrei geführt. Wege, Bearbeitungszeiten und Papierverbrauch werden reduziert. Nach Angaben des Innenministeriums entstehen dadurch zeitliche Entlastungen für Einsatz- und Ermittlungsarbeit.
Der landesweite Start des gemeinsamen Projekts von Polizei und Justiz erfolgte im Jahr 2022. Seitdem führten die Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die eAkte schrittweise ein. In diesem Zeitraum übermittelte die Polizei rund 350.000 elektronische Akten an die Staatsanwaltschaften.
Die Einführung galt als komplexes IT-Großvorhaben. Während des Rollouts traten vereinzelt technische und organisatorische Herausforderungen auf. Diese wurden von Polizei und Landeskriminalamt gemeinsam analysiert und in die Weiterentwicklung der eAkte integriert.
Nach Angaben des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl beruht der Projekterfolg insbesondere auf landesweit einheitlichen Standards sowie einer engen Abstimmung zwischen Polizei und Justiz. Die Digitalisierung werde fortlaufend weiterentwickelt und an die Praxis angepasst.
Auch an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg läuft die Einführung der eAkte. Dort soll der Rollout bis Ende Januar 2026 abgeschlossen sein.
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