Abfallgebührenbescheid 2024: Melden Sie Änderungen in der Haushaltsgröße bis 19. Februar

Im Enzkreis können Änderungen in der Haushaltsgröße – etwa durch Nachwuchs oder einen Studienbeginn in einer anderen Stadt – Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben. Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, rät, Änderungen bei der Anzahl der Personen und Haushalte bis zum 19. Februar zu melden, damit diese noch im Abfallgebührenbescheid 2024 berücksichtigt werden. Der Bescheid wird ab dem 18. März an die Haushalte verschickt.

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