Enzkreis verhängt Wasserentnahmeverbot ab 23. Juli – Wasserstände in Bächen und Flüssen kritisch niedrig

Die anhaltende Trockenheit sorgt erneut für Maßnahmen: Der Enzkreis verbietet ab dem 23. Juli die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die Natur leidet unter den sinkenden Pegelständen – eine Entspannung ist nicht in Sicht.

Enzkreis, Juli 2025 – Die Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen im Enzkreis sind in den letzten Wochen dramatisch gesunken. Ab Mittwoch, 23. Juli 2025, gilt deshalb eine neue Rechtsverordnung des Landratsamts: Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ ist bis voraussichtlich 15. Oktober 2025 verboten.

„Die Einschränkung ist leider zur traurigen Sommer-Routine geworden“, so Axel Frey, Leiter des Umweltamts. Grund für das Verbot ist der alarmierende Rückgang der Wasserstände durch fehlende Niederschläge in den vergangenen Monaten. „Zwischen Februar und Juni fiel landesweit nur etwas mehr als die Hälfte der üblichen Niederschlagsmenge“, so Frey weiter.


Trockenheit trifft Ökologie

Die Entscheidung dient dem Schutz der Gewässerökologie, die sich nach langen Trockenperioden nur sehr schwer erholt. Auch kurzzeitige Schauer reichen nicht aus, um das Defizit auszugleichen.

Dr. Hilde Neidhardt, Erste Landesbeamtin des Enzkreises, kündigt jedoch an: „Sollte sich die Lage vor Mitte Oktober entspannen, werden wir das Wasserentnahmeverbot frühzeitig aufheben.


Rechtsverordnung online einsehbar

Die offizielle Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis (RVO Wasserentnahmeverbot) ist auf der Website des Landratsamts unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen die Ansprechpartnerinnen des Umweltamts zur Verfügung:


Was bedeutet „Gemeingebrauch“?

Der Gemeingebrauch erlaubt normalerweise allen Bürgerinnen und Bürgern, in geringer Menge Wasser aus Bächen oder Flüssen zu entnehmen, etwa zum Gießen im Garten. Durch das aktuelle Verbot ist jede Entnahme – auch mit Eimer oder Gießkanne – untersagt, um den ökologischen Schaden zu begrenzen.

 

Quelle Enzkreis PM/KI

 

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