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Die Gemeinde weist nach einem Vorfall auf das Tierverbot auf dem Friedhof hin.
Auf dem Friedhof in Friolzheim ist eine Grabstätte durch Hundekot verunreinigt worden. Die Friedhofsverwaltung wurde über den Vorfall informiert und weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen hin.
Nach der gültigen Friedhofsordnung ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren auf dem Friedhof untersagt. Eine Ausnahme besteht ausschließlich für offiziell anerkannte Blindenhunde. Ziel der Regelung ist der Schutz der Würde des Friedhofs als Ort der Ruhe sowie der respektvolle Umgang mit den Verstorbenen und ihren Angehörigen.
Die Gemeinde Friolzheim macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Friedhofsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden gebeten, die Vorschriften zu beachten und zur Wahrung der Pietät auf dem Friedhof beizutragen.
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