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Haushaltsänderungen beeinflussen die Abfallgebühren 2026 im Enzkreis.
Änderungen in der Haushaltsgröße wirken sich im Enzkreis unmittelbar auf die Abfallgebühren aus. Wer im Jahr 2025 Zu- oder Wegzüge im Haushalt hatte, sollte diese bis spätestens 19. Februar 2026 melden. Nur so können die Daten noch im aktuellen Abfallgebührenbescheid berücksichtigt werden.
Die Abfallgebührenbescheide werden ab dem 17. März 2026 an die Haushalte im Enzkreis verschickt. Sie setzen sich aus den tatsächlich angefallenen Gebühren für das Jahr 2025 sowie einer Vorausberechnung für das Jahr 2026 zusammen. Grundlage der Vorausberechnung sind die im Jahr 2025 gemeldete Personenzahl je Haushalt sowie die Anzahl der Leerungen der Rest- und Bioabfalltonnen.
Die Gebühren bestehen aus zwei Teilen. Ein Jahresbetrag richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Hinzu kommt ein Leerungsbetrag, der von der Art der Mülltonnen und der Zahl der Entleerungen abhängt. Sind alle relevanten Änderungen fristgerecht gemeldet, entfallen nachträgliche Änderungsbescheide.
Änderungsmeldungen sind über einen speziellen Vordruck möglich, der in allen Rathäusern im Enzkreis ausliegt und online zur Verfügung steht. Auch formlose Meldungen per Brief, Fax oder E-Mail werden akzeptiert. Für eine eindeutige Zuordnung ist das Buchungszeichen aus dem letzten Abfallgebührenbescheid erforderlich.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abfallgebühren erhöht. Weitere Einzelheiten sind online abrufbar. Für Rückfragen stehen die Gebührenveranlagung und die Abfallberatung des Enzkreises zur Verfügung.
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