Gute Nachrichten für Hobbygärtner und Landwirte: Dank gestiegener Wasserstände dürfen ab 2. Oktober wieder kleine Mengen Wasser aus Bächen und Flüssen entnommen werden.
Enzkreis — Das seit Ende Juli geltende Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen im Enzkreis wird mit Ablauf des 1. Oktober 2025 aufgehoben. Grund für diese Entscheidung sind die Niederschläge der vergangenen Wochen sowie die gesunkenen Temperaturen, die die Lage in den Gewässern deutlich entspannt haben.
„Da sich die Situation verbessert hat, können wir das Verbot vorzeitig aufheben“, erklärt Axel Frey, Leiter des Umweltamtes des Enzkreises, und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis während der Zeit der Einschränkungen.
Die Maßnahme war im Sommer notwendig geworden, um bei niedrigen Wasserständen und Abflüssen die ökologische Funktion der Gewässer zu sichern und negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern. Laut Fachbehörden besteht diese Gefährdung nun nicht mehr.
Mit der Aufhebung gilt wieder der sogenannte Gemeingebrauch: Privatpersonen dürfen in geringen Mengen Wasser für den eigenen Bedarf entnehmen, etwa zum Gießen im Garten. Auch kleine Entnahmen durch Gartenbaubetriebe sowie Land- und Forstwirtschaft sind wieder erlaubt. Wer größere Mengen entnehmen möchte, benötigt weiterhin eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass ähnliche Maßnahmen künftig erneut notwendig sein können, falls es zu anhaltender Trockenheit und Niedrigwasser kommt. „Eine schonende und verantwortungsvolle Wassernutzung bleibt unser aller Aufgabe“, betont Frey.
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