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Aufstallungspflicht ab 14. November 2025
Seit 14. November gilt per Allgemeinverfügung eine teils verpflichtende Aufstallung von Geflügel. Betroffen sind insbesondere Gebiete vom Rhein bis zur B36 sowie Geflügelhaltungen im Tiefgestade des Stadtteils Neureut.
Die Aufstallung kann erfolgen durch:
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das Einstallen der Tiere in geeignete Innenbereiche oder
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das Abdecken der Ausläufe mit engmaschigen Netzen, die den Kontakt zu Wildvögeln verhindern.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite der städtischen Website unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.
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