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Bürgerinnen und Bürger in Keltern können jetzt noch einfacher ihre Daten schützen: Der Widerspruch gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz ist ab sofort auch online möglich.
Keltern, Juli 2025 – Gute Nachrichten für alle, die mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten wollen: Die Gemeinde Keltern bietet ab sofort die Möglichkeit, Widersprüche gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) auch bequem online einzureichen.
Gemäß den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (§ 50 ff. BMG) können Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe bestimmter Meldedaten durch die Meldebehörde widersprechen. Das betrifft unter anderem Datenübermittlungen:
an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Zwecke von Alters- oder Ehejubiläen
sowie an Adressbuchverlage
Dank der neuen Online-Dienste der Gemeinde Keltern ist dieser Widerspruch jetzt schnell, unkompliziert und papierlos möglich. Das bietet den Bürgerinnen und Bürgern mehr Komfort und fördert gleichzeitig einen bewussten Umgang mit den eigenen Daten.
Den Online-Widerspruch erreichen Sie über die digitale Serviceplattform der Gemeinde Keltern. Dort können Sie mit wenigen Klicks die entsprechenden Felder ausfüllen und den Antrag direkt absenden.
Direkt zum Online-Widerspruch: www.keltern.de/onlinedienste
Die Gemeinde Keltern setzt mit diesem digitalen Angebot einen weiteren Schritt in Richtung bürgernaher Verwaltung und Datenschutzfreundlichkeit.
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