13-Jähriger verletzt Mitschüler leicht und wird später festgenommen.
In der Pestalozzi-Schule in Bretten hat ein 13-Jähriger am Morgen des 23. Februar 2026 einen Mitschüler mit einem Messer angegriffen. Der angegriffene Schüler erlitt dabei oberflächliche Verletzungen.
Nach der Tat flüchtete der 13-Jährige vom Schulgelände. Etwa zwei Stunden später wurde er außerhalb von Bretten aufgegriffen und festgenommen.
Die Aufklärung der Hintergründe des Messerangriffs wurde vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Der 13-Jährige war den Ermittlungsbehörden bereits wenige Wochen zuvor bekannt geworden. Anlass waren auffällige Äußerungen im Internet, von denen einige rechtsextremistische Inhalte aufwiesen.
In diesem Zusammenhang war unter anderem das Kompetenzzentrum gegen Extremismus beim Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum des Landeskriminalamts Baden-Württemberg eingebunden. Es hatte bereits Kontakt zur Familie des Jungen sowie zum zuständigen Jugendamt aufgenommen.
Da der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, wird kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Ziel der Behörden ist es, die Hintergründe der Tat zu klären und das zuständige Jugendamt bei der Unterstützung des Jungen und seiner Familie zu begleiten.
Weitere Informationen können zum aktuellen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden. Dies dient auch dem Schutz des Kindes.

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FAQ zum Messerangriff an der Pestalozzi-Schule in Bretten
Was ist an der Pestalozzi-Schule in Bretten passiert?
Ein 13-Jähriger griff einen Mitschüler mit einem Messer an.
Wann ereignete sich der Vorfall?
Der Angriff fand am Morgen des 23. Februar 2026 statt.
Wie schwer wurde der Mitschüler verletzt?
Der Mitschüler wurde oberflächlich verletzt.
Was geschah nach der Tat?
Der Tatverdächtige flüchtete zunächst und wurde etwa zwei Stunden später außerhalb von Bretten festgenommen.
Wer ermittelt zu den Hintergründen der Tat?
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die Ermittlungen übernommen.
Warum gibt es kein Strafverfahren gegen den 13-Jährigen?
Der Jugendliche ist noch nicht strafmündig.
Quelle Polizei