Land Baden-Württemberg und kommunale Spitzenverbände haben eine neue E-Government-Vereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine flächendeckende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.
Das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände haben eine neue E-Government-Vereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung gemeinsam weiter voranzutreiben und Verwaltungsleistungen landesweit digital verfügbar zu machen.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl erklärte am 16. März 2026, dass Land und Kommunen die Digitalisierung der Verwaltung gemeinsam Schritt für Schritt ausbauen wollen. In den vergangenen Jahren seien bereits wichtige Grundlagen geschaffen worden. Die technische Infrastruktur stehe bereit, die Zusammenarbeit sei aufgebaut und über 600 Onlinedienste seien bereits über die Plattform service-bw verfügbar.
Mit der neuen Vereinbarung sollen die digitalen Angebote stärker in die kommunale Fläche gebracht werden. Dafür stellt das Land Baden-Württemberg zusätzliche Mittel bereit. Insgesamt 10 Millionen Euro sollen dafür eingesetzt werden, digitale Dienste in 1.101 Rathäusern und 35 Landratsämtern einzuführen.
Auch die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Vereinbarung. Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel, betonte, Bürgerinnen und Bürger erwarteten, Verwaltungsleistungen ebenso einfach digital erledigen zu können wie Bankgeschäfte oder Onlineeinkäufe. Die Vereinbarung schaffe die Voraussetzung, Onlinedienste schneller landesweit verfügbar zu machen und Verwaltungsprozesse zunehmend digital abzuwickeln.
Der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, erklärte, Land und Kommunen trügen gemeinsam Verantwortung für eine moderne und handlungsfähige Verwaltung. Die Vereinbarung sende ein klares Signal für eine beschleunigte Digitalisierung.
Auch der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, bezeichnete die Vereinbarung als wichtigen Schritt für Städte, Gemeinden und Landkreise. Ziel sei eine durchgehende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren – vom Onlineantrag bis zur digitalen Ergebnismitteilung.
Die neue Vereinbarung entwickelt frühere Fassungen aus den Jahren 2019 und 2021 weiter. Zu den Neuerungen gehören ein verbindliches Vorgehensmodell für die Einführung neuer Onlinedienste, eine stärkere Standardisierung technischer Schnittstellen sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Landesressorts.
Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch einen gemeinsamen Lenkungskreis gesteuert, in dem Vertreter des Landes und der kommunalen Landesverbände zusammenarbeiten.
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