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Bärlauch sicher sammeln – Tipps und Regeln

Hinweise zum sicheren Sammeln von Bärlauch im Frühjahr

Beim Sammeln von Bärlauch im Frühjahr gelten klare Regeln zum Natur- und Gesundheitsschutz.


Mit den ersten warmen Frühlingstagen zeigt sich Bärlauch in vielen Wäldern. Zahlreiche Menschen sammeln die Pflanzen, um sie für Speisen wie Bärlauchbutter oder Bärlauchpesto zu verwenden.

Beim Sammeln sind bestimmte Regeln zu beachten. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln grundsätzlich verboten. Dort gilt ein Wegegebot sowie ein Entnahmeverbot für Pflanzen und Tiere. Naturschutzgebiete sind durch dreieckige Schilder gekennzeichnet. Informationen zur Lage dieser Gebiete stellt der Daten- und Kartenservice der LUBW bereit.

Auch außerhalb von Schutzgebieten darf nur in geringen Mengen gesammelt werden. Als Richtwert gilt ein Handstrauß für den Hausgebrauch. Die Blätter sollten möglichst einzeln gepflückt werden, wobei pro Pflanze Blätter stehen bleiben sollen. Die gewerbliche Ernte von Bärlauch in der freien Natur ist nach Waldgesetz und Naturschutzgesetz verboten.

Besondere Vorsicht ist bei der Bestimmung der Pflanzen erforderlich. Bärlauch kann mit giftigen Arten wie Maiglöckchen, Aaronstab oder Herbstzeitlose verwechselt werden. Maiglöckchen sind sehr giftig.

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der typische Geruch nach Knoblauch. Zudem wächst jedes Bärlauchblatt an einem eigenen Stängel direkt aus der Erde. Die weißen Blüten bilden eine tellerartige Form. Im Gegensatz dazu blühen Maiglöckchen mit hängenden weißen Glöckchen, der Aaronstab zeigt eine große hellgrüne Trichterblüte und die Herbstzeitlose blüht erst im Herbst lila.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es 231 Naturschutzgebiete, die etwa 2,5 Prozent der Fläche ausmachen. Sie dienen dem Schutz der Artenvielfalt. Für jedes Gebiet besteht eine eigene Rechtsverordnung. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 


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