Ludwigsburg: Fristen für Briefwahl am 8. März

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Die Stadt Ludwigsburg erinnert an die rechtzeitige Rückgabe der Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 8. März. Mehrere Abgabemöglichkeiten stehen zur Verfügung.


Der Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Ludwigsburg erinnert alle Wahlberechtigten, die Briefwahl für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März, beantragt haben, an die fristgerechte Rückgabe ihrer Unterlagen.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können per Post an das Wahlbüro zurückgesendet werden. Der Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, Jürgen Schindler, rät, die Unterlagen spätestens bis Montag, 2. März, per Post zu versenden, damit sie rechtzeitig zum Wahlsonntag bei der Stadt eingehen.

Alternativ können die Unterlagen bis spätestens Sonntag, 8. März, um 18 Uhr in die Briefkästen der Stadtverwaltung beim Rathaus, Wilhelmstraße 11, oder beim Bürgerbüro, Wilhelmstraße 9, eingeworfen werden. Ein Einwurf in die Briefkästen der Bürgerbüros Neckarweihingen, Neue Straße 23, und Poppenweiler, Kelterplatz 10, ist bis Samstag, 7. März, möglich.

Wer Briefwahl beantragt hat, muss per Brief wählen und darf nicht im Wahllokal abstimmen. Sollten beantragte Unterlagen nicht zugegangen sein, kann ein Ersatzwahlschein beantragt werden. Dies ist bis Samstag, 7. März, um 12 Uhr im Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1, Raum 0.28, möglich. Das Wahlbüro ist an diesem Tag von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Eine Online-Beantragung der Briefwahl ist unter www.ludwigsburg.de/wahlen nur noch bis Montag, 2. März, um 16 Uhr möglich. Erforderlich sind Wählernummer und Wahlbezirk, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind. Persönlich kann die Briefwahl bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr im Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1, Raum 0.28, beantragt werden.

Stand 25. Februar 2026 haben 13.965 Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht 23,48 Prozent der Wahlberechtigten. 5.751 Unterlagen wurden bereits an die Stadtverwaltung zurückgesendet, direkt im Wahlbüro abgegeben oder in einen der Briefkästen eingeworfen.

Das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1, Raum 0.28, ist montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 6. März, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 7. März, ist von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Wahlbüro montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr unter 07141 910-2409 erreichbar. Anfragen sind auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.


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Bis wann sollten Briefwahlunterlagen per Post versendet werden?
Die Unterlagen sollten spätestens bis Montag, 2. März, per Post versendet werden.

Bis wann können Briefwahlunterlagen eingeworfen werden?
Ein Einwurf in die Briefkästen beim Rathaus und Bürgerbüro ist bis Sonntag, 8. März, um 18 Uhr möglich. In Neckarweihingen und Poppenweiler bis Samstag, 7. März.

Kann nach Beantragung der Briefwahl im Wahllokal abgestimmt werden?
Nein. Wer Briefwahl beantragt hat, muss per Brief wählen.

Bis wann kann ein Ersatzwahlschein beantragt werden?
Ein Ersatzwahlschein kann bis Samstag, 7. März, um 12 Uhr im Wahlbüro beantragt werden.

Wie viele Briefwahlunterlagen wurden bislang beantragt?
Stand 25. Februar 2026 wurden 13.965 Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht 23,48 Prozent der Wahlberechtigten.

 

PM LB

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