Ludwigsburg (Landkreis)

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Ludwigsburg: Fristen für Briefwahl am 8. März - FAQ


Bis wann sollten Briefwahlunterlagen per Post versendet werden?
Die Unterlagen sollten spätestens bis Montag, 2. März, per Post versendet werden.

Bis wann können Briefwahlunterlagen eingeworfen werden?
Ein Einwurf in die Briefkästen beim Rathaus und Bürgerbüro ist bis Sonntag, 8. März, um 18 Uhr möglich. In Neckarweihingen und Poppenweiler bis Samstag, 7. März.

Kann nach Beantragung der Briefwahl im Wahllokal abgestimmt werden?
Nein. Wer Briefwahl beantragt hat, muss per Brief wählen.

Bis wann kann ein Ersatzwahlschein beantragt werden?
Ein Ersatzwahlschein kann bis Samstag, 7. März, um 12 Uhr im Wahlbüro beantragt werden.

Wie viele Briefwahlunterlagen wurden bislang beantragt?
Stand 25. Februar 2026 wurden 13.965 Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht 23,48 Prozent der Wahlberechtigten.

 

PM LB

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