Publikumsverkehr und Erreichbarkeit am 17. Februar eingeschränkt.
Die Ämter der Stadt Pforzheim sind am Faschingsdienstag, 17. Februar, ab 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind persönliche Vorsprachen sowie telefonische Anfragen nicht mehr möglich.
Bereits im Vorfeld verbindlich vereinbarte Termine bleiben bestehen. Das gilt unter anderem für Termine im Amt für öffentliche Ordnung. Nachmittägliche Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung entfallen an diesem Tag.
Der reguläre Dienstbetrieb wird am folgenden Werktag wieder aufgenommen.
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