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Publikumsverkehr und Erreichbarkeit am 17. Februar eingeschränkt.
Die Ämter der Stadt Pforzheim sind am Faschingsdienstag, 17. Februar, ab 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind persönliche Vorsprachen sowie telefonische Anfragen nicht mehr möglich.
Bereits im Vorfeld verbindlich vereinbarte Termine bleiben bestehen. Das gilt unter anderem für Termine im Amt für öffentliche Ordnung. Nachmittägliche Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung entfallen an diesem Tag.
Der reguläre Dienstbetrieb wird am folgenden Werktag wieder aufgenommen.
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FAQ – Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an Faschingsdienstag
Wann schließen die Ämter der Stadt Pforzheim?
Am Dienstag, 17. Februar, ab 12 Uhr.
Ist die Stadtverwaltung danach noch erreichbar?
Nein. Telefonische und persönliche Anfragen sind ab 12 Uhr nicht mehr möglich.
Gelten bestehende Termine weiterhin?
Ja. Bereits konkret vereinbarte Termine finden wie geplant statt.
Welche Bereiche sind betroffen?
Alle städtischen Ämter. Genannte Ausnahmen gelten für vorab vereinbarte Termine, etwa im Amt für öffentliche Ordnung.
Wann ist die Verwaltung wieder regulär geöffnet?
Am folgenden Werktag zu den üblichen Öffnungszeiten.
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