Böblingen

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Für alle Böblinger Seen gilt ein Betretungsverbot: Kein Böblinger See ist zum Betreten freigegeben!

Trotz Frost sind die Eisflächen auf den Böblinger Seen nicht tragfähig. Die Stadt untersagt weiterhin das Betreten aller Seen.

Für alle Seen in Böblingen gilt weiterhin ein Betretungsverbot. Grundlage ist eine städtische Allgemeinverfügung. Keiner der Böblinger Seen ist zum Betreten freigegeben.

Nach Angaben der Stadtverwaltung sind die Eisdecken ungeachtet des aktuellen Frosts nicht durchgehend ausgebildet oder nur sehr dünn. Aufliegender Schnee kann die tatsächliche Eisstärke verdecken und eine trügerische Sicherheit vermitteln. Zusätzlich werden ab dem Ende der Kalenderwoche 2 tagsüber wieder Temperaturen über 0 Grad Celsius erwartet, was die Tragfähigkeit weiter verringert.

Die Bevölkerung ist verpflichtet, das Betretungsverbot zu beachten. Die Stadt bittet um Verständnis und weist auf die bestehenden Gefahren hin. An besonders frequentierten Bereichen, unter anderem am Oberer See und am Ganssee, sind Hinweisschilder und Piktogramme angebracht. Diese sind zu beachten.

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Gilt das Betretungsverbot für alle Seen in Böblingen?
Ja. Keiner der Böblinger Seen ist aktuell zum Betreten freigegeben.

Warum ist das Betreten trotz Frost verboten?
Die Eisdecken sind nicht durchgehend oder zu dünn. Schnee kann die Eisstärke falsch erscheinen lassen.

Welche Rolle spielen die angekündigten Temperaturen?
Ab Ende der Kalenderwoche 2 werden tagsüber Temperaturen über 0 Grad Celsius erwartet, was die Eisflächen weiter schwächt.

Wo finden sich Hinweise zum Betretungsverbot?
Hinweisschilder und Piktogramme sind unter anderem am Oberen See und am Ganssee angebracht.

Ist die Bevölkerung zur Einhaltung verpflichtet?
Ja. Das Betretungsverbot ist verbindlich und muss beachtet werden.

 

PM

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