Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.
FAQ: Balkonkraftwerke nach neuer Norm
Was gilt seit dem 1. Dezember 2025 für Balkonkraftwerke?
Seit diesem Datum regelt eine neue Produktnorm verbindlich Anschluss, Leistung und Sicherheit von Steckersolargeräten.
Dürfen Balkonkraftwerke an eine normale Steckdose angeschlossen werden?
Ja. Ein Anschluss an eine Schuko-Steckdose ist erlaubt, wenn entsprechende Schutzvorrichtungen vorhanden sind.
Ist der Wieland-Stecker weiterhin zulässig?
Ja. Der spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker darf weiterhin verwendet werden.
Welche maximale Leistung ist erlaubt?
Die Einspeiseleistung beträgt maximal 800 Watt über den Wechselrichter. Je nach Anschlussart sind bis zu 960 Watt oder 2.000 Watt zulässig.
Muss das Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist verpflichtend. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Benötigt man eine Genehmigung für die Montage?
Bei Installation an Fassade oder Balkon ist die Zustimmung der Hauseigentümer erforderlich.
PM
Kommentar schreiben