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Das neue Gesetz gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse, um frühzeitig Bedrohungen zu erkennen. Dazu gehören u. a.:
Abfrage von Daten aus Funkzellen
Zugriff auf Videoaufnahmen öffentlicher Räume (z. B. Tiefgaragen, Tankstellen)
Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Rechtsstaats
Innenminister Strobl: „Diese Instrumente sind unverzichtbar, um Netzwerke im extremistischen Spektrum aufzudecken und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.“
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