Böblingen

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Neue Norm regelt Anschluss und Leistung von Balkonkraftwerken

Neue Norm regelt Anschluss und Leistung von Balkonkraftwerken

Seit 1. Dezember 2025 gelten verbindliche technische Vorgaben für Steckersolargeräte. Die Regeln betreffen Anschluss, Leistung, Anmeldung und Montage.


Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für sogenannte Steckersolargeräte, auch als Balkonkraftwerke bezeichnet. Die Norm definiert verbindliche technische Standards für den sicheren Anschluss und die Einspeisung von Solarstrom in das häusliche Stromnetz.

Balkonkraftwerke dürfen nun offiziell über eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker betrieben werden. Voraussetzung ist, dass der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder der Wechselrichter entsprechende Schutzvorrichtungen aufweist. Der bisher genutzte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker, bekannt als Wieland-Stecker, bleibt weiterhin zulässig. Nicht erlaubt ist der Anschluss über Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen. Die Anschlussleitung des Geräts muss mindestens fünf Meter lang sein.

Die Norm legt außerdem fest, welche maximale Leistung zulässig ist. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist grundsätzlich auf 800 Watt begrenzt. Bei Nutzung einer Schuko-Steckdose sind bis zu 960 Watt erlaubt. Bei Verwendung eines speziellen Wieland-Steckers sind bis zu 2.000 Watt zulässig. Pro Haushalt darf jeweils nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden.

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung als Service. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Anschlussart.

Hersteller sind verpflichtet anzugeben, für welche Einsatzbereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Diese müssen für die am jeweiligen Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein. Für die Montage an der Hausfassade oder am Balkon ist die Zustimmung der Hauseigentümer erforderlich.

Nach Einschätzung der Energieagentur im Kreis Böblingen ermöglichen die neuen Vorgaben einen rechtssicheren und vereinfachten Einstieg in die private Stromerzeugung. Steckersolargeräte speisen den erzeugten Solarstrom direkt in das eigene Hausnetz ein. Teilweise sind auch Systeme mit integrierten kleinen Stromspeichern erhältlich. Die wirtschaftliche Amortisation hängt von mehreren Faktoren ab und liegt im Durchschnitt bei etwa vier Jahren.


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