50.000 Euro Ausgleichstock-Förderung für Enzkreis

Der Enzkreis erhält 50.000 Euro Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock. Die Mittel sollen die kommunale Infrastruktur stärken und wichtige Projekte absichern.

Förderzusage für den Enzkreis: 50.000 Euro aus dem Ausgleichstock fließen in die kommunale Entwicklung

Enzkreis, 22. Juli 2025 – Der Enzkreis erhält in der ersten Verteilungsrunde 2025 50.000 Euro Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Die Mittel wurden am 21. Juli 2025 vom Verteilungsausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter dem Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bewilligt.

Insgesamt wurden in der Sitzung 22,03 Millionen Euro an 47 Gemeinden im Regierungsbezirk verteilt, um 61 kommunale Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 88 Millionen Euro zu fördern. Mit dem Zuschuss für den Enzkreis sollen kommunale Infrastrukturmaßnahmen gezielt unterstützt werden – Details zu den geförderten Einzelmaßnahmen finden sich in der offiziellen Übersichtsliste der Landesregierung.

Wertvolle Unterstützung in schwierigen Zeiten

„Die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Gemeinden sind aktuell deutlich schlechter als in den Vorjahren“, erklärte Regierungspräsidentin Felder. Zwar hätten viele Kommunen durch positive Abschlüsse bis 2023 Rücklagen gebildet, jedoch sei diese Ausgangslage nicht dauerhaft tragfähig. Der Ausgleichstock greift dort, wo kommunale Eigenmittel fehlen.

Förderschwerpunkte in der Region

Landesweit fließen die Gelder vor allem in:

  • Kindergärten (6,4 Mio. Euro),

  • Schulbau und Schulsanierung (5,4 Mio. Euro),

  • Feuerwehr-Infrastruktur (3,9 Mio. Euro).

Auch der Enzkreis profitiert in diesem Rahmen – wenn auch im kleineren Umfang. Dennoch ist die Förderung ein Signal für den Zusammenhalt zwischen Land und Kommune.

Enzkreis als Teil eines landesweiten Ausgleichs

Neben dem Enzkreis erhielten unter anderem folgende Landkreise Investitionshilfen:

  • Calw: 2.030.000 €

  • Freudenstadt: 4.542.000 €

  • Karlsruhe (Land): 1.838.000 €

  • Rastatt: 5.714.000 €

  • Neckar-Odenwald-Kreis: 5.961.000 €

  • Rhein-Neckar-Kreis: 1.895.000 €

Hintergrund: Der Ausgleichstock

Der Ausgleichstock ist Teil des kommunalen Finanzausgleichs in Baden-Württemberg. Für das Jahr 2025 stehen landesweit 165 Millionen Euro zur Verfügung, um finanzschwächeren Gemeinden unter die Arme zu greifen. Die Mittel können zusätzlich zu anderen Förderungen bewilligt werden, wenn kommunaler Investitionsbedarf besteht.

Die Bewilligung erfolgt durch regionale Verteilungsausschüsse, die paritätisch mit kommunalen und staatlichen Vertretern besetzt sind. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern, auch bei sinkenden Steuereinnahmen.

 

 

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