Kritischer Tiefstand in Bächen und Flüssen: Das Landratsamt Enzkreis reagiert erneut mit einem Wasserentnahmeverbot für alle oberirdischen Gewässer – gültig ab dem 23. Juli bis voraussichtlich 15. Oktober 2025.
ENZKREIS – Die anhaltende Trockenheit bringt ernste Konsequenzen für den Wasserhaushalt im Enzkreis mit sich: Ab Mittwoch, 23. Juli 2025, ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt – auch im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Die Verfügung gilt bis zum 15. Oktober, kann aber bei Wetterbesserung früher aufgehoben werden.
„Unsere Gewässer kommen kaum noch zur Ruhe“, so Axel Frey, Leiter des Umweltamts im Landratsamt Enzkreis. „Seit Monaten regnet es deutlich zu wenig – zwischen Februar und Juni fiel landesweit nur etwa die Hälfte des üblichen Niederschlags.“ Die Folge: Der Wasserspiegel sinkt weiterhin, selbst einzelne Regenschauer können daran kaum noch etwas ändern.
Die aktuelle Rechtsverordnung ist nicht die erste ihrer Art: Bereits seit dem Dürrejahr 2018 musste das Umweltamt regelmäßig auf ähnliche Maßnahmen zurückgreifen. „Die Belastungsgrenze für unsere Gewässer ist erreicht – jede zusätzliche Entnahme verschärft die Situation für Flora und Fauna“, erklärt Frey weiter.
Verordnung online einsehbar
Die Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis (RVO Wasserentnahmeverbot) ist online auf der Website des Landratsamtes unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar. Auch rechtliche Hinweise und detaillierte Informationen zur Umsetzung stehen dort zur Verfügung.
Für Fragen sind die Ansprechpersonen Ramona Schüßler und Andrea Hartmann vom Umweltamt telefonisch unter 07231 308-1769 bzw. -1765 oder per E-Mail an
Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt betont: „Sollte sich die Wetterlage vor Mitte Oktober bessern, prüfen wir umgehend eine frühzeitige Aufhebung des Verbots.“
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