Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes

Das neue Gesetz gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse, um frühzeitig Bedrohungen zu erkennen. Dazu gehören u. a.:

  • Abfrage von Daten aus Funkzellen

  • Zugriff auf Videoaufnahmen öffentlicher Räume (z. B. Tiefgaragen, Tankstellen)

  • Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Rechtsstaats

Innenminister Strobl: „Diese Instrumente sind unverzichtbar, um Netzwerke im extremistischen Spektrum aufzudecken und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.“

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