Steuerpflichten der öffentlichen Hand im Fokus

Ein Kooperationsprojekt zwischen dem Innenministerium Baden-Württemberg und der Hochschule Ludwigsburg zeigt auf, wie die öffentliche Verwaltung steuerlich vorbildlich agieren kann – mit praxisnahen Lösungen, innovativer Forschung und einem klaren Appell an die Verantwortung des Staates.

Forschung für mehr Steuergerechtigkeit: Innenministerium BW schließt Tax Compliance-Projekt mit Hochschule Ludwigsburg ab

Ludwigsburg/Stuttgart, Juli 2025 – Der Staat muss seiner Vorbildfunktion auch als Steuerzahler gerecht werden. Das betonte Ministerialdirektor Reiner Moser, Amtschef im Innenministerium Baden-Württemberg, bei der Abschlussveranstaltung eines Forschungsprojekts zur Tax Compliance, das gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg durchgeführt wurde.

„Der Staat soll ein vorbildlicher Steuerzahler sein. Die Ergebnisse der Forschungskooperation bringen mehr Klarheit und bieten Lösungsansätze zu offenen Fragen. Sie kommen genau zum richtigen Zeitpunkt“, so Moser.

Das Projekt zielte darauf ab, praktikable Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. Im Fokus standen das Innenministerium, die Regierungspräsidien sowie die Polizeipräsidien in Baden-Württemberg.


Kooperation zwischen Wissenschaft und Verwaltung

Die Rektorin der Hochschule Ludwigsburg, Dr. Iris Rauskala, zeigte sich ebenfalls überzeugt vom Mehrwert des Projekts:

„Es war eine einmalige Gelegenheit, konkrete Fragestellungen mit realen Daten zu bearbeiten. Das Projekt bot Einblicke in die Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Steuergesetzgebung.“

Geleitet wurde das Vorhaben von Prof. Dr. Tanja Leibold und Ministerialrätin Claudia Gassner. Thematisch ging es um die Umsetzungspflichten bei Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbe- und Lohnsteuer im Kontext der öffentlichen Hand.


Zentrale Ergebnisse der Forschungskooperation

1. Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS):
Ein solches System hilft, steuerliche Pflichten rechtzeitig zu erkennen und umzusetzen. Führungskräfte spielen dabei eine Schlüsselrolle – sie müssen das System aktiv mittragen.

2. Überregulierung bremst Verwaltungsprozesse:
Das derzeitige Besteuerungsrecht ist komplex und aufwendig in der Anwendung. Es sollte entschlackt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

3. Handlungsbedarf bei Bagatellgrenzen und Verfahren:
Die derzeitige Bagatellgrenze von 45.000 Euro ist zu niedrig angesetzt. Höhere Schwellenwerte, vereinfachte Verfahren und angepasste Formulare würden die Verwaltung entlasten – ebenso wie die Finanzämter.


Veröffentlichung und Ausblick

Die Erkenntnisse wurden im Tagungsband „Besteuerung der öffentlichen Hand – Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis“ zusammengefasst. Darin stellen das Kompetenzzentrum Tax Compliance und die Stabsstelle Steuern und Compliance des Innenministeriums die Ergebnisse verständlich und praxisnah dar.

Die Forschung zeigt: Mit der richtigen Strategie und dem Dialog zwischen Verwaltung und Wissenschaft kann Tax Compliance nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient gestaltet werden.

 

#TaxCompliance
#Steuergerechtigkeit
#InnenministeriumBW
#HochschuleLudwigsburg
#ÖffentlicheVerwaltung
#ForschungFürDiePraxis
#BesteuerungÖffentlicheHand
#Steuertransparenz
#VerwaltungDigital
#ComplianceManagement

 

Content Original Link: PM

Pin It

Kommentar schreiben

Senden

Pforzheim Video

Enzkreis Video