Hinweis: Die auf dieser Homepage veröffentlichten Texte sowie visuellen Inhalte wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet.
Baden-Württemberg stärkt seine kommunale Identität: Sechs weitere Gemeinden und Ortsteile erhalten neue Zusatzbezeichnungen – ein Schritt, der das kulturelle Selbstverständnis vor Ort sichtbar machen soll.
Mit sechs neuen Zusatzbezeichnungen erweitert Baden-Württemberg den Kreis jener Kommunen, die ihr historisches oder kulturelles Profil künftig noch deutlicher sichtbar machen dürfen. Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl stellte die Ergänzungen am 21. November 2025 vor und betonte dabei die identitätsstiftende Bedeutung dieser Bezeichnungen.
„Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort“, erklärte Strobl. Rund 130 Gemeinden im Land tragen mittlerweile eine offizielle Zusatzbezeichnung – nun kommen weitere hinzu.
Stadt Bopfingen (Ostalbkreis): „Die Ipfmessstadt“
Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn, Ortenaukreis): „Bollenhutgemeinde“
Gemeinde Ilvesheim (Rhein-Neckar-Kreis): „Inselgemeinde“
Stadt Neuenburg am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald): „Zähringerstadt“
Stadt Oberderdingen, Ortsteil Großvillars (Landkreis Karlsruhe): „Waldenserort“
Stadt Tettnang (Bodenseekreis): „Hopfenstadt“
Die Zusatzbezeichnungen dürfen auf Ortstafeln und in offiziellen Dokumenten verwendet werden und sollen das Selbstverständnis der Gemeinden widerspiegeln. Strobl hob hervor, dass die Vielfalt dieser Titel die Vielfalt Baden-Württembergs sichtbar mache.
Eine Zusatzbezeichnung wird nicht leichtfertig vergeben: Nur wenn drei Viertel der Mitglieder eines Gemeinderats zustimmen, kann die Gemeinde einen Antrag beim Innenministerium stellen. Die Bezeichnungen beziehen sich auf historische Besonderheiten, kulturelle Eigenheiten oder prägende Merkmale der Orte.
Die Bezeichnungen sollen nicht nur der Orientierung dienen, sondern auch regionale Identität stärken, Geschichte erlebbar machen und das Profil der Städte schärfen. Besonders im Tourismus und im kulturellen Marketing können solche Titel eine wichtige Rolle spielen.
Sie dienen dazu, besondere historische, kulturelle oder geografische Eigenschaften eines Ortes klar hervorzuheben und die lokale Identität zu stärken.
Der Gemeinderat muss mit einer qualifizierten ¾-Mehrheit zustimmen. Anschließend entscheidet das Innenministerium über die Genehmigung.
Ja, Gemeinden können sie offiziell auf Ortstafeln, in Publikationen oder im Stadtmarketing nutzen.
Sie beruhen auf Besonderheiten wie Traditionen (z. B. Bollenhut), geografischen Eigenheiten (Inselgemeinde) oder geschichtlichen Bezügen (Zähringerstadt).
Mit den aktuellen Ergänzungen sind es rund 130 Gemeinden und Ortsteile.
#BadenWürttemberg #Kommunen #Zusatzbezeichnungen #Heimat #Identität #Gemeinden #ThomasStrobl #Regionalpolitik #BWNews
Kommentar schreiben