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Sie dienen dazu, besondere historische, kulturelle oder geografische Eigenschaften eines Ortes klar hervorzuheben und die lokale Identität zu stärken.
Der Gemeinderat muss mit einer qualifizierten ¾-Mehrheit zustimmen. Anschließend entscheidet das Innenministerium über die Genehmigung.
Ja, Gemeinden können sie offiziell auf Ortstafeln, in Publikationen oder im Stadtmarketing nutzen.
Sie beruhen auf Besonderheiten wie Traditionen (z. B. Bollenhut), geografischen Eigenheiten (Inselgemeinde) oder geschichtlichen Bezügen (Zähringerstadt).
Mit den aktuellen Ergänzungen sind es rund 130 Gemeinden und Ortsteile.
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