Karlsbad

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Brut- und Setzzeit: Hinweise zum Schutz von Wildtieren

Brut- und Setzzeit: Hinweise zum Schutz von Wildtieren

Mit Beginn des März informiert die Forstverwaltung über Waldthemen. Der Auftakt behandelt die Brut- und Setzzeit und gibt Hinweise zum Verhalten im Wald.


Die Forstverwaltung startet mit Beginn des Monats März eine Inforeihe zu Themen aus dem Gemeindewald. Die Informationen sollen in etwa monatlichem Rhythmus veröffentlicht werden. Das erste Thema ist die Brut- und Setzzeit.

Mit dem Frühling beginnt für Wildtiere eine zentrale Phase im Jahresverlauf. Rehe bringen ihren Nachwuchs zur Welt, Vögel brüten und Füchse sowie weitere Tierarten ziehen ihre Jungen groß.

Viele Tiere reagieren in dieser Zeit empfindlich auf Störungen. Rehe legen ihre Jungtiere häufig gut getarnt im Dickicht oder im hohen Gras ab. Die Jungtiere wirken oft verlassen, werden jedoch von der Mutter regelmäßig zum Säugen aufgesucht. Wiederholte Störungen können Folgen für die Tiere haben. Das Anfassen oder Mitnehmen von Jungtieren kann dazu führen, dass die Mutter diese nicht mehr annimmt oder nicht mehr findet.

Die Forstverwaltung weist darauf hin, dass Waldwege insbesondere im Frühjahr nicht verlassen werden sollten. Dadurch kann Stress für Muttertiere und Nachwuchs vermieden werden.

Frei laufende Hunde können zusätzliche Unruhe verursachen. Es kommt laut Angaben jährlich auch zu tödlichen Angriffen auf Rehkitze. Dies wird dem Jagdinstinkt der Tiere zugeschrieben. Hunde sollten daher an der Leine geführt werden.

Auch Wildschweine bekommen ab März Nachwuchs. Die sogenannten Frischlinge wachsen in Familienverbänden auf. Eine Bache bekommt durchschnittlich fünf, zwischen einem und acht Frischlinge. Wildschweinmütter verteidigen ihre Jungen und können bei Annäherung angreifen. Es wird empfohlen, Abstand zu halten.

Bei den Vögeln beginnt ebenfalls eine intensive Phase. Die Amsel zählt zu den frühen Brutvögeln und beginnt bereits Ende Februar mit dem Brüten. Die Brutzeit kann bis etwa Juli dauern. Andere Arten wie Sperling oder Grünling beginnen meist im April und ziehen ihre Jungen bis in den August groß.

Zum Schutz der Vögel ist es gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Forstwirtschaftliche Maßnahmen sind weiterhin zulässig, werden jedoch auf notwendige Arbeiten wie die Beseitigung von Sturmfolgen, Käferschäden oder Maßnahmen zur Verkehrssicherung beschränkt.

Die Forstverwaltung nennt folgende Verhaltensregeln: Hunde anleinen, Wege nicht verlassen, Jungtiere nicht anfassen und Rückschnitte von Gehölzen vermeiden. Ziel ist es, Störungen zu reduzieren und den Nachwuchs der Wildtiere zu schützen.

 


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