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Alle Gehwege sowie angrenzende unbefestigte Flächen entlang der Grundstücksgrenze sind zu reinigen. Dazu gehören auch Baumscheibenbereiche.
Entfernt werden müssen Laub, Unkraut, Schmutz und sonstiger Unrat. Ziel ist ein sicher zu begehender Gehweg.
Nasses Laub kann sehr rutschig werden und führt zu einer erhöhten Unfallgefahr für Fußgänger.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieter und Pächter – alle, die ein Grundstück mit Zugang zur Straße nutzen.
Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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