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FAQ – Schulkindbetreuung in Karlsruhe
Wer muss die Schulkindbetreuung anmelden?
Erziehungsberechtigte von Erstklässlerinnen und Erstklässlern für das Schuljahr 2026/27.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Ausschließlich digital über das neue Online-Portal der Stadt Karlsruhe.
Bis wann ist die Anmeldung möglich?
Bis Sonntag, 15. März 2026.
Seit wann ist das Online-Portal freigeschaltet?
Seit Montag, 23. Februar 2026.
Müssen Kinder höherer Klassen erneut angemeldet werden?
Nein. Für Kinder der zweiten bis vierten Klassenstufe ist keine erneute Anmeldung nötig, wenn bereits eine Betreuung besteht.
PM: KA
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