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Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist die Einführung einer modernen Ortungsfunktion (AML – Advanced Mobile Location) für hilfesuchende Personen.
Gerade in Notfällen wissen Betroffene oft nicht, wo sie sich befinden, oder können ihren Standort aus gesundheitlichen oder sprachlichen Gründen nicht mitteilen. Auch unterbrochene Notrufe erschweren Einsätze.
Dank AML kann die Polizei künftig den genauen Standort eines Anrufers automatisch übermitteln lassen, sobald ein Notruf eingeht. Diese Datenübertragung funktioniert sicher und datenschutzkonform, ohne Zugriff auf private Kommunikationsinhalte.
So sollen Rettungskräfte und Polizei schneller und gezielter helfen können – insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen.
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