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Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt Wahl von Dr. Stefan Belz ohne Beanstandungen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Oberbürgermeisterwahl in Böblingen rechtlich geprüft und deren Gültigkeit festgestellt. Die Prüfung des Wahlgangs vom 25. Januar 2026 ergab keine Beanstandungen. Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist gingen keine Einsprüche ein.
Damit bestehen keine rechtlichen Hindernisse für die Wiederverpflichtung von Dr. Stefan Belz als Oberbürgermeister. Nach Abschluss des Prüfverfahrens liegt nun die formale Bestätigung des Wahlergebnisses vor.
Dr. Stefan Belz war bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt worden. Er erhielt 64,8 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,2 Prozent. Insgesamt traten fünf Gegenkandidatinnen und Gegenkandidaten an.
Mit der abgeschlossenen Wahlprüfung ist das Wahlverfahren vollständig rechtskräftig abgeschlossen. Die Amtsführung kann damit auf der bestätigten demokratischen Grundlage fortgesetzt werden.
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