Böblingen

Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.

Oberbürgermeisterwahl in Böblingen offiziell für gültig erklärt

Oberbürgermeisterwahl in Böblingen offiziell für gültig erklärt

Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt Wahl von Dr. Stefan Belz ohne Beanstandungen.


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Oberbürgermeisterwahl in Böblingen rechtlich geprüft und deren Gültigkeit festgestellt. Die Prüfung des Wahlgangs vom 25. Januar 2026 ergab keine Beanstandungen. Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist gingen keine Einsprüche ein.

Damit bestehen keine rechtlichen Hindernisse für die Wiederverpflichtung von Dr. Stefan Belz als Oberbürgermeister. Nach Abschluss des Prüfverfahrens liegt nun die formale Bestätigung des Wahlergebnisses vor.

Dr. Stefan Belz war bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt worden. Er erhielt 64,8 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,2 Prozent. Insgesamt traten fünf Gegenkandidatinnen und Gegenkandidaten an.

Mit der abgeschlossenen Wahlprüfung ist das Wahlverfahren vollständig rechtskräftig abgeschlossen. Die Amtsführung kann damit auf der bestätigten demokratischen Grundlage fortgesetzt werden.

 


#Böblingen #Kommunalwahl #StefanBelz #Demokratie #BadenWürttemberg


FAQ zur bestätigten Oberbürgermeisterwahl in Böblingen

Wann fand die Oberbürgermeisterwahl statt?
Am Sonntag, 25. Januar 2026.

Wer hat die Wahl rechtlich geprüft?
Das Regierungspräsidium Stuttgart führte die gesetzlich vorgeschriebene Wahlprüfung durch.

Gab es Einsprüche gegen das Wahlergebnis?
Nein. Innerhalb der Einspruchsfrist gingen keine Einsprüche ein.

Mit welchem Ergebnis wurde Dr. Stefan Belz wiedergewählt?
Er erhielt 64,8 Prozent der gültigen Stimmen im ersten Wahlgang.

Wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Die Wahlbeteiligung betrug 36,2 Prozent.

Was bedeutet die Feststellung der Gültigkeit?
Das Wahlverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen und die Wiederverpflichtung kann erfolgen.

 

 

Content Original Link:

PM

Pin It

Kommentar schreiben

Senden