Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz
Das Gesetz ermöglicht dem Verfassungsschutz künftig unter anderem:
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Abfragen von Telekommunikationsverbindungsdaten, die in einer bestimmten Funkzelle zu einem bestimmten Zeitpunkt angefallen sind.
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Anforderungen von Videoaufnahmen bei privaten Videobetreibern, um laufende Ermittlungen zu unterstützen.
Diese Befugnisse sollen insbesondere dabei helfen, Netzwerke im islamistischen Spektrum aufzudecken und laufende Observationen zu ergänzen.
Rechtliche Vorgaben vollständig umgesetzt
Besonders betont wurde, dass die Reform sämtliche Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Baden-Württemberg ist damit eines der ersten Bundesländer, das ein Nachrichtendienstgesetz vorlegt, das umfassend auf aktuelle Rechtsprechung abgestimmt ist.
Modernisierung des Nachrichtendienstrechts
Das neue Gesetz schafft außerdem eine klare Rechtsgrundlage für die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz im digitalen Zeitalter. Die Befugnisse sollen „mit Maß und Mitte“ eingesetzt werden und gleichzeitig den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte wahren.
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