Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.
Der Verfassungsschutz wird tätig, wenn demokratische Grundwerte gefährdet sind – und laut Strobl sei diese Gefahr „so groß wie seit Jahren nicht“. Extremismus in all seinen Ausprägungen solle frühzeitig erkannt und konsequent bekämpft werden. Das nun beschlossene Gesetz ist Teil des Sicherheitspakets „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“.
Kommentar schreiben