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Was wurde beschlossen?
Der Landtag hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet, das dem Landesamt zusätzliche Befugnisse zur Datenerhebung und Analyse gibt.
Warum wurde das Gesetz überarbeitet?
Wegen zunehmender extremistischer Bedrohungen und aufgrund rechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts war eine Anpassung des Nachrichtendienstrechts erforderlich.
Welche neuen Befugnisse gibt es?
Der Verfassungsschutz darf nun u. a. Telekommunikationsverbindungsdaten aus Funkzellen abfragen und private Videoaufzeichnungen anfordern.
Wen betreffen diese Maßnahmen?
Die Befugnisse richten sich ausschließlich gegen potenzielle extremistische Strukturen und sollen präventive Ermittlungsansätze stärken.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Ja. Das Gesetz setzt alle verfassungsgerichtlichen Vorgaben umfassend um; Eingriffe unterliegen strengen rechtlichen Kontrollen.
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