Pop-up-Wertstoffhöfe in Weissach und Flacht: Abgabe von Leichtverpackungen, Papier und Kartonagen jetzt einfacher

Weissach/Flacht, Juni 2025 – Seit Anfang April bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen (AWB) eine unkomplizierte Möglichkeit zur Entsorgung von Leichtverpackungen, Papier und Kartonagen an zwei neuen Pop-up-Wertstoffhöfen in Weissach und Flacht.

Die Initiative ist eine Reaktion auf die Schließung des bisherigen Wertstoffhofs in Weissach und soll den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine wohnortnahe Abgabemöglichkeit bieten – betreut durch Fachpersonal des AWB.

Die mobilen Wertstoffhöfe sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Flacht (Sportplatz):
    Mittwochs und freitags von 15:00 bis 18:00 Uhr

  • Weissach (Bahnhofstraße):
    Samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr

Die Containerplätze befinden sich jeweils direkt neben den Depotcontainern für Glas, Dosen und Alttextilien, welche wie gewohnt täglich genutzt werden können.

Einfache Abgabe – auch ohne Trennung von Leichtverpackungen

Im Gegensatz zu festen Wertstoffhöfen dürfen in Weissach und Flacht die Leichtverpackungen unsortiert in einen Container gegeben werden. „Wir setzen auf eine rege Nutzung der betreuten Containerstandorte und hoffen, dass die vereinfachte Abgabe den Bürgern entgegenkommt“, so Thomas Koch, Werkleiter des AWB.

Was darf in die Container für Leichtverpackungen?

  • Getränkekartons und Papierverbunde

  • Kunststoffflaschen und -folien

  • Sonstige Kunststoffverpackungen

  • Aluminiumverpackungen

Was darf in den Kartonagen-Container?

  • Kartons

  • Wellpappe

  • Papier aller Art

Nachsortierung sichert Umweltstandards

Die gemischten Wertstoffe werden nachträglich in Sortieranlagen in Leonberg und Sindelfingen getrennt und den Duales System Deutschland (DSD) zur Verwertung übergeben. Die ungewöhnlich einfache Sammlung ist dem begrenzten Platzangebot an den neuen Standorten geschuldet – soll aber keine Qualitätseinbußen bei der Verwertung bedeuten.

Wichtiger Hinweis:

Der AWB appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, nur zu den offiziellen Öffnungszeiten Wertstoffe abzugeben. Das Abstellen von Müll oder Wertstoffen außerhalb dieser Zeiten ist nicht erlaubt und wird als illegale Müllablagerung geahndet.

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